Verzicht auf das Widerrufsrecht



Seit dem 13.06.2014 gilt das Widerrufsrecht auch für Makleraufträge!
Nach diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen können wir Ihnen ein Exposé erst 14 Tage nach Ihrer Anforderung übersenden und Besichtigungen auch erst im Anschluss an diese 14-tägige Wartezeit durchführen, es sei denn, Sie verzichten mit einer Unterschrift auf Ihr Widerrufsrecht.
Dementsprechend sind nun alle Immobilienmakler dazu angehalten, diese gesetzlichen Neuerungen in die Abläufe mit Ihnen als Kunden zu integrieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt zukommen.
Damit wir Ihnen die Informationen auch jetzt übergeben können, benötigen wir noch Ihre Zustimmung.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertrag mit den im Exposé und für Sie bekannten Konditionen somit ausführen?
Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unten beigefügt.
Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.

Bitte bestätigen Sie mit einem Klick, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben.





Erklärungen des Verbrauchers











nachoben-button