UNSER SERVICE FÜR SIE
Wir sind für Sie da!

In enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Türkei unterstützen wir Sie umfassend rund um die Immobilie. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess des Kaufes Ihres neuen Zuhauses.

Wir unterstützen Sie folgend bei
- Besichtigungstermine werden vereinbart und durchgeführt. Auf Wunsch können Immobilienvideos erstellt werden
- Begleitung zum Notar und Abwicklung der Grundbuchübertragung
- Auf Wunsch können wir Sie auch bei der Finanzierung durch unseren Partnern unterstützen
- Nach erfolgter Übertragung wird das Strom- und Wasserabonnement umgeschrieben
- Wir werden eine Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde durchführen, hierfür benötigen wir jedoch eine notarielle Vollmacht bzw. sie begleiten uns dabei

Weiterhin stehen wir ihnen gerne bei jeder Eventualität mit Rat und Tat zur Verfügung. Wir unterstützen Sie auch bei Flughafentransfer, beim Reinigungsservice, beim Abschluß von Versicherungen, bei Renovierungen, bei Einkäufen (z.B. Möbel) und bei vielem mehr. Einfach anfragen!

Wir sind immer für sie da!

Wir werden Sie bis zum Schluß begleiten und alle notwendigen Formalitäten gemeinsam erledigen.

ERWERB VON IMMOBILIEN DURCH AUSLÄNDER GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Das Gegenseitigkeitsprinzip gilt beim Erwerb vom Eigentum durch Ausländer. Wenn im Heimatland des Ausländers Türken Immobilien erwerben dürfen, so darf es der Ausländer auch in der Türkei.
Ausländische „natürliche Personen" dürfen in der Türkei bis zu 2,5 ha Grundeigentum in Regionen mit baurechtlich auf beplantem Gebiet erwerben.

Für folgende Gebiete werden keine Erwerbsgenehmigungen erteilt:
- Agrar- und Bewässerungsgebiete
- Energieproduktionsgebiete
- Gebiete mit kulturellen und religiösen Besonderheiten
- Flora- und Fauna Gebiete
- Militärische Sicherheitsgebiete

In der Türkei wird der Kauf nicht über einen Notar oder Anwalt abgeschlossen. Der rechtliche Kauf findet nur über das Grundbuchamt statt. Jeder Eigentümer hat für seine Immobilie einen Grundbuchauszug (Tapu Senedi). Damit kann jeder sein Eigentum an der Immobilie nachweisen. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben.

ERBEN
Im Todesfall geht, falls nicht anders verfügt, die Immobilie an die gesetzlichen Erben über. Jedoch ist eine Änderung durch ein Testament möglich.

WEITERVERKAUF EINER IMMOBILIE
Ein ausländischer Eigentümer hat jederzeit das Recht seine Immobilie wieder zu veräußern.

STEUERN
Für Immobilien gilt das „Belegenheitsprinzip“. So zahlt z.B. ein Deutscher für seine türkische Immobilie nur in der Türkei Steuern. In Deutschland gilt nur der Progressionsvorbehalt.
Die Grunderwerbssteuer beträgt 3% des Marktwertes der Immobilie. Den Marktwert einer Immobilie erfährt man bei der zuständigen Gemeinde.
Die jährliche Grundsteuer wird bei der zuständigen Gemeinde im Mai beglichen. Sie beträgt bei Grundstücken 0,3 %, bei Wohnungen 0,4 %, bei Häusern 0,5 % und bei Bauland 0,6 % vom Marktwert. Einkünfte aus Vermietung bzw. Verpachtung sind auch für Ausländer steuerpflichtig.

EINREISEBESTIMMUNGEN
Europäische Staatsbürger dürfen sich ohne Visum bis zu 90 Tagen in der Türkei aufhalten. Ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis ist für die Einreise ausreichend, wobei von der Einreise mit dem Personalausweis abgeraten wird. Kinder müssen im Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein, wobei es wesentlich besser ist wenn der Nachwuchs über einen Kinderausweis verfügt. Bis zum 10. Lebensjahr wird das Dokument auch ohne Lichtbild anerkannt, ab dem 10. Lebensjahr ist ein Foto zwingend erforderlich. Die Geburtsurkunde wird als Einreisedokument nicht anerkannt.

Einreise mit dem PKW in die Türkei
Das Kraftfahrzeug wird bei der Einreise in die Türkei im Reisepass des Fahrers eingetragen. Planen Sie einen Aufenthalt in der Türkei länger als 3 Monate sollten Sie bei einer türkischen Auslandsvertretung, Botschaft oder Generalkonsulat, ein Visum beantragen. Ein Visum können Europäer für bis zu 3 Jahre bei der jeweiligen Ausländerpolizei beantragen. Die anfallenden Gebühren sowie welche Unterlagen benötigt werden erfahren sie vor Ort. Es gibt unterschiedliche Vorschriften für verschiedene Nationalitäten.

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