UNSER SERVICE FÜR SIE
Wir sind für Sie da!
In enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Türkei
unterstützen wir Sie umfassend rund um die Immobilie. Wir
übernehmen für Sie den gesamten Prozess des Kaufes Ihres neuen
Zuhauses.
Wir unterstützen Sie folgend bei
- Besichtigungstermine werden vereinbart und durchgeführt. Auf
Wunsch können Immobilienvideos erstellt werden
- Begleitung zum Notar und Abwicklung der Grundbuchübertragung
- Auf Wunsch können wir Sie auch bei der Finanzierung durch
unseren Partnern unterstützen
- Nach erfolgter Übertragung wird das Strom- und
Wasserabonnement umgeschrieben
- Wir werden eine Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde
durchführen, hierfür benötigen wir jedoch eine notarielle
Vollmacht bzw. sie begleiten uns dabei
Weiterhin stehen wir ihnen gerne bei jeder Eventualität mit Rat
und Tat zur Verfügung. Wir unterstützen Sie auch bei
Flughafentransfer, beim Reinigungsservice, beim Abschluß von
Versicherungen, bei Renovierungen, bei Einkäufen (z.B. Möbel)
und bei vielem mehr. Einfach anfragen!
Wir sind immer für sie da!
Wir werden Sie bis zum Schluß begleiten und alle
notwendigen Formalitäten gemeinsam erledigen.
ERWERB VON IMMOBILIEN DURCH AUSLÄNDER GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Das Gegenseitigkeitsprinzip gilt beim Erwerb vom Eigentum durch
Ausländer. Wenn im Heimatland des Ausländers Türken Immobilien
erwerben dürfen, so darf es der Ausländer auch in der Türkei.
Ausländische „natürliche Personen" dürfen in der Türkei bis zu
2,5 ha Grundeigentum in Regionen mit baurechtlich auf beplantem
Gebiet erwerben.
Für folgende Gebiete werden keine Erwerbsgenehmigungen
erteilt:
- Agrar- und Bewässerungsgebiete
- Energieproduktionsgebiete
- Gebiete mit kulturellen und religiösen Besonderheiten
- Flora- und Fauna Gebiete
- Militärische Sicherheitsgebiete
In der Türkei wird der Kauf nicht über einen Notar oder Anwalt
abgeschlossen.
Der rechtliche Kauf findet nur über das Grundbuchamt
statt.
Jeder Eigentümer hat für seine Immobilie einen Grundbuchauszug
(Tapu Senedi). Damit kann jeder sein Eigentum an der Immobilie
nachweisen. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben.
ERBEN
Im Todesfall geht, falls nicht anders verfügt, die Immobilie an
die gesetzlichen Erben über. Jedoch ist eine Änderung durch ein
Testament möglich.
WEITERVERKAUF EINER IMMOBILIE
Ein ausländischer
Eigentümer hat jederzeit das Recht seine Immobilie wieder zu
veräußern.
STEUERN
Für Immobilien gilt das „Belegenheitsprinzip“. So zahlt z.B. ein
Deutscher für seine türkische Immobilie nur in der Türkei
Steuern. In Deutschland gilt nur der Progressionsvorbehalt.
Die Grunderwerbssteuer beträgt 3% des Marktwertes der
Immobilie. Den Marktwert einer Immobilie erfährt man bei der
zuständigen Gemeinde.
Die jährliche Grundsteuer wird bei der zuständigen Gemeinde im
Mai beglichen. Sie beträgt bei Grundstücken 0,3 %, bei Wohnungen
0,4 %, bei Häusern 0,5 % und bei Bauland 0,6 % vom Marktwert.
Einkünfte aus Vermietung bzw. Verpachtung sind auch für
Ausländer steuerpflichtig.
EINREISEBESTIMMUNGEN
Europäische Staatsbürger dürfen sich ohne Visum bis zu 90
Tagen in der Türkei aufhalten. Ein gültiger Reisepass oder ein
Personalausweis ist für die Einreise ausreichend, wobei von der
Einreise mit dem Personalausweis abgeraten wird. Kinder müssen
im Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sein,
wobei es wesentlich besser ist wenn der Nachwuchs über einen
Kinderausweis verfügt. Bis zum 10. Lebensjahr wird das Dokument
auch ohne Lichtbild anerkannt, ab dem 10. Lebensjahr ist ein
Foto zwingend erforderlich. Die Geburtsurkunde wird als
Einreisedokument nicht anerkannt.
Einreise mit dem PKW in die Türkei
Das Kraftfahrzeug wird bei der Einreise in die Türkei im
Reisepass des Fahrers eingetragen. Planen Sie einen Aufenthalt
in der Türkei länger als 3 Monate sollten Sie bei einer
türkischen Auslandsvertretung, Botschaft oder Generalkonsulat,
ein Visum beantragen. Ein Visum können Europäer für bis zu 3
Jahre bei der jeweiligen Ausländerpolizei beantragen. Die
anfallenden Gebühren sowie welche Unterlagen benötigt werden
erfahren sie vor Ort. Es gibt unterschiedliche Vorschriften für
verschiedene Nationalitäten.